SOZIALER MINDESTLOHN (SLM)
256,60 € zum Index 100

SOZIALABGABEN

(1) Die rein gelegentlichen Zulagen und Vergütungen als auch die Gratifikationen und geldwerte Vorteile unterliegen der Krankenversicherung zu 2,80% (Arbeitgeberanteil) und 2,80% (Arbeitnehmeranteil).
(2) Der Einheitssatz von 0,75% wird mit einem Bonus-Malus Faktor multipliziert unter Berücksichtigung der gezahlten Leistungen für Arbeitsunfälle während eines bestimmten Beobachtungszeitraumes. Jeder Beitragende wird ein Informationsschreiben von der Unfallversicherungsbehörde (Association d’assurance accident) über seinen individuellen Beitragssatz für das Jahr 2020 erhalten.
(3) 1,40 % des Bruttolohn nach Abzug eines Freibetrags von ¼ des SLM für unqualifizierte Arbeitnehmer (535,50 €). Ein Arbeitnehmer der mindestens 150 Stunden/Monat arbeitet hat Anspruch auf den gesamten Freibetrag.

MINDEST- UND MAXIMALE BEITRAGSGRENZEN FUR LÖHNE UND GEHÄLTER

VERGÜTUNG FÜR SCHÜLER UND STUDENTEN während den Schul-Semesterferien

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