(*): Wenn ein Feiertag auf einen Samstag oder einen Sonntag fällt, so ist dieser durch einen zusätzlichen Urlaubstag gemäß Art. L.232-3 und Art. L.232-6 (2) des Arbeitsgesetzbuches zu ersetzen.

Dazu kommen noch einige arbeitsfreie Tage, die in einem Kollektivvertrag vorgesehen sein können oder an denen der Arbeitgeber freiwillig arbeitsfrei gibt. (z.B: Rosenmontag, Karfreitag, Feiertag in Luxemburg-Stadt, Allerseelen, usw.)

45 rue des Scillas
L-2529 Howald
T +352 47 68 47 - 400
www.bakertilly.lu
 
Follow us on
Now, for tomorrow